Für die Leugnung des Holocaust drohen in Deutschland hohe Haftstrafen. Ex-Innenminister Schily rät im ZEITmagazin-Interview, die Höhe der Strafe zu überdenken.
Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily hat Zweifel am Straftatbestand
der Leugnung des Holocaust: "Ich finde, diesen Straftatbestand sollte man
überdenken", sagt Schily im ZEITmagazin.
In Zusammenhang mit der Inhaftierung seines früheren Anwaltskollegen Horst
Mahler sagte Schily: "Den Holocaust zu leugnen ist gewiss abscheulich,
moralisch verwerflich, grotesk und töricht. Aber deshalb über Jahre ins
Gefängnis?"
Die Leugnung des Holocaust steht in zahlreichen Ländern unter Strafe,
darunter in allen deutschsprachigen. In der Bundesrepublik drohen dafür
Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Mahler
ist mehrfach wegen Volksverhetzung, Terrorismus und Raub verurteilt.
Öffentliche Auftritte nutzte er stets für Provokationen. Beim Haftantritt 2006
in Cottbus zeigte er den Hitlergruß und erhielt dafür weitere elf Monate ohne
Bewährung.
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Für überzogen hält Schily außerdem die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung: "Das übertriebene Misstrauen gegenüber staatlichen Strukturen kontrastiert in auffälliger Weise zu der Leichtfertigkeit im Umgang mit Facebook, Twitter und Ähnlichem."
Es bestehe die Gefahr, dass über das Internet eine Art Schattenregierung
entstehe, die allmählich mehr Macht bekomme als politische Institutionen.
"Für mich ist der höchste Wert die Autonomie des Einzelnen", sagte
der 82-Jährige. "Man muss sehr aufpassen, dass wir nicht über das
Internet zum Gefangenen anonymer Mächte werden", warnte Schily.
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