Montag, 2. November 2015

02.11.2015 - Verboten

DIE WELT:  „Wäre ein Verbot von "Mein Kampf" Zensur? -In zwei Monaten läuft das Urheberrecht an Hitlers Buch aus. Der Rechtshistoriker Hannes Ludyga analysiert, welche juristischen Mittel dann bleiben, um den Vertrieb von "Mein Kampf" zu verhindern.

Der Rechtsanwalt Hannes Ludyga zum Verbot des Buchs „Mein Kampf“: "Hitler verwirklicht in ,Mein Kampf' alle Tathandlungen" des Paragrafen 130 Strafgesetzbuch, der Volksverhetzung unter Strafe stellt. Für "Pamphlete, die das politische Klima vergiften und den öffentlichen Frieden stören" bestehe ein "absolutes Herstellungs- und Verbreitungsverbot".

 Hannes Ludyga zum eindeutigen Ergebnis: "Das einzige Mittel der Verhinderung einer Vervielfältigung und Verbreitung von ,Mein Kampf' bleibt ab 2016 das Strafrecht mit dem Tatbestand der Volksverhetzung."

Das find ich wunderbar.

Endlich wird demnach in der Merkel‘sche Biedermeier-Republik auch Folgendes verboten: 

Karl Marx: Das Kapital.

Friedrich Engel / Karl Marx: Das Manifest.

Martin Luther: Die Bibel – Das Alte Testament.

Der Koran.
 
ENDLICH.

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