DIE
WELT: „Wäre ein Verbot von "Mein
Kampf" Zensur? -In zwei Monaten läuft das Urheberrecht an Hitlers Buch aus. Der
Rechtshistoriker Hannes Ludyga analysiert, welche juristischen Mittel dann
bleiben, um den Vertrieb von "Mein Kampf" zu verhindern.
Der Rechtsanwalt Hannes Ludyga zum Verbot des Buchs „Mein Kampf“: "Hitler verwirklicht in ,Mein Kampf' alle Tathandlungen" des Paragrafen 130 Strafgesetzbuch, der Volksverhetzung unter Strafe stellt. Für "Pamphlete, die das politische Klima vergiften und den öffentlichen Frieden stören" bestehe ein "absolutes Herstellungs- und Verbreitungsverbot".
Hannes Ludyga zum eindeutigen Ergebnis: "Das einzige Mittel der
Verhinderung einer Vervielfältigung und Verbreitung von ,Mein Kampf' bleibt ab
2016 das Strafrecht mit dem Tatbestand der Volksverhetzung."
Das find ich wunderbar.
Endlich wird demnach in der Merkel‘sche Biedermeier-Republik auch Folgendes
verboten:
Karl Marx: Das Kapital.
Friedrich Engel / Karl Marx: Das Manifest.
Martin Luther: Die Bibel – Das Alte Testament.
Der Koran.
ENDLICH.
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